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Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
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Seite 1 von 1
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Lieber Udo,
so wie ich es sehe, bist du auf jeden Fall Mitglied des Vereins. Es ist ja durch das Schiedsgericht so festgestellt worden. Somit müßte der Verein schon vor ein ordentliches Gericht gehen, mit der Gefahr, dass Sie auf den Kosten hängen bleiben.
Zudem könnte man dann eventuell auch den Vorsitzenden und die Ausschußmitglieder haftbar machen:
Innenhaftung
Die Vorstandsmitglieder sind verantwortlich für die sorgfältige Vereinsführung.
Der Vorstand ist verpflichtet, die Vereinsziele, wie sie in der Satzung festgelegt sind, zu verfolgen und die Organisation des Vereins an diesen Zielen auszurichten. Er muss Mitgliederversammlung und Vorstandskollegen hinreichend und in angemessenem Zeitrahmen über wichtige Vorkommnisse im Rahmen seiner Geschäftsführung unterrichten und er muss alles ihm Zumutbare tun um Schäden vom Verein abzuwenden.
Voraussetzung für eine persönliche Haftung des Vorstands ist schuldhaftes, d.h. vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
Nicht entlasten kann sich der Vorstand mit dem Argument, es sei seiner Aufgabe nicht gewachsen und mit der Amtsführung überfordert gewesen. Wenn er nicht über die Fähigkeiten verfügt, die ihm sein Amt abverlangt, darf er das Amt nicht übernehmen.
Auch bei der Delegation von Vorstandsaufgaben auf einen hauptamtlich Angestellten (z.B. einen Vereinsgeschäftsführer) haftet der Vorstand, wenn er seinen Überwachungs- und Weisungspflichten nicht nachgekommen ist.
Die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung lässt die Haftung nur dann entfallen, wenn die Mitgliederversammlung bei der Entlastung vollständig über den Regressanspruch informiert war. Nur in diesem Fall wirkt die Entlastung wie ein Verzicht. Häufig machen allerdings zwingende gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften die Entlastung wirkungslos.
Somit hat der Vereinsvorsitzende und der Ausschuß ein erhebliches Problem, welches Sie scheuen werden, da davon auszugehen ist, dasss hier die Rechtsprechung eindeutig ist.
Grüße
Rainer
so wie ich es sehe, bist du auf jeden Fall Mitglied des Vereins. Es ist ja durch das Schiedsgericht so festgestellt worden. Somit müßte der Verein schon vor ein ordentliches Gericht gehen, mit der Gefahr, dass Sie auf den Kosten hängen bleiben.
Zudem könnte man dann eventuell auch den Vorsitzenden und die Ausschußmitglieder haftbar machen:
Innenhaftung
Die Vorstandsmitglieder sind verantwortlich für die sorgfältige Vereinsführung.
Der Vorstand ist verpflichtet, die Vereinsziele, wie sie in der Satzung festgelegt sind, zu verfolgen und die Organisation des Vereins an diesen Zielen auszurichten. Er muss Mitgliederversammlung und Vorstandskollegen hinreichend und in angemessenem Zeitrahmen über wichtige Vorkommnisse im Rahmen seiner Geschäftsführung unterrichten und er muss alles ihm Zumutbare tun um Schäden vom Verein abzuwenden.
Voraussetzung für eine persönliche Haftung des Vorstands ist schuldhaftes, d.h. vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
Nicht entlasten kann sich der Vorstand mit dem Argument, es sei seiner Aufgabe nicht gewachsen und mit der Amtsführung überfordert gewesen. Wenn er nicht über die Fähigkeiten verfügt, die ihm sein Amt abverlangt, darf er das Amt nicht übernehmen.
Auch bei der Delegation von Vorstandsaufgaben auf einen hauptamtlich Angestellten (z.B. einen Vereinsgeschäftsführer) haftet der Vorstand, wenn er seinen Überwachungs- und Weisungspflichten nicht nachgekommen ist.
Die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung lässt die Haftung nur dann entfallen, wenn die Mitgliederversammlung bei der Entlastung vollständig über den Regressanspruch informiert war. Nur in diesem Fall wirkt die Entlastung wie ein Verzicht. Häufig machen allerdings zwingende gemeinnützigkeitsrechtliche Vorschriften die Entlastung wirkungslos.
Somit hat der Vereinsvorsitzende und der Ausschuß ein erhebliches Problem, welches Sie scheuen werden, da davon auszugehen ist, dasss hier die Rechtsprechung eindeutig ist.
Grüße
Rainer
Gast- Gast
Vorstand ablösen
Hallo Udo,
ich würde an deiner Stelle den Antrag an die Jahreshauptversammlung stellen, den Vorsitzenden aus dem Verein auszuschließen.
Was meinen die anderen Mitglieder zu den vorkommnissen in eurem Verein? Das kann doch nicht einfach so hingenommen werden!
Ich hoffe, ihr findet hier schnell eine Lösung.
LG
Tigerentchen
ich würde an deiner Stelle den Antrag an die Jahreshauptversammlung stellen, den Vorsitzenden aus dem Verein auszuschließen.
Was meinen die anderen Mitglieder zu den vorkommnissen in eurem Verein? Das kann doch nicht einfach so hingenommen werden!
Ich hoffe, ihr findet hier schnell eine Lösung.
LG
Tigerentchen
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Ich hab mal was raus gesucht, was zu dem Thema passen könnte, wenn der Vorstand nicht freiwillig eine Jahreshauptversammlung einberufen möchte:
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
Ich denke, dass hier genügend Gründe vorliegen würden!
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
Den Link findet ihr hier:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html
Was mich aber wundert ist, das vom Landesverband keine Versammlung einberufen worden ist, oder hab ich mich da verlesen? Das Gremium hatte doch empfohlen, das hier der LV eine Sitzung einberufen sollte!
Ihr könntet euch aber auch den den Kreisverband wenden, die können meiner Ansicht nach auch eine Versammlung einberufen, sollte zumindest in der Satzung des Kreisverbandes so stehen!
Hier könntet ihr mal beim Kreisverbandsvorsitzenden nachfragen!
Liebe Grüße
Tigerentchen
§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
Ich denke, dass hier genügend Gründe vorliegen würden!
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.
Den Link findet ihr hier:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html
Was mich aber wundert ist, das vom Landesverband keine Versammlung einberufen worden ist, oder hab ich mich da verlesen? Das Gremium hatte doch empfohlen, das hier der LV eine Sitzung einberufen sollte!
Ihr könntet euch aber auch den den Kreisverband wenden, die können meiner Ansicht nach auch eine Versammlung einberufen, sollte zumindest in der Satzung des Kreisverbandes so stehen!
Hier könntet ihr mal beim Kreisverbandsvorsitzenden nachfragen!
Liebe Grüße
Tigerentchen
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Liebe Freunde, es ist einfacher gesagt als getan. Da wir trotz Schiedsspruch vom eigenen Verein nicht mehr als Mitglieder akzeptiert werden und der Kreis, wie auch der Landesverband bisher keinen weiteren Schritt zu unserer Unterstützung getan hat wird es immer mehr zum Alptraum und das in unserem Rechtsstaat.
Ich, bzw. wir brauchen Euer aller Unterstützung zu dieser ich Euch bitte.
Gruß
Cavallole
Ich, bzw. wir brauchen Euer aller Unterstützung zu dieser ich Euch bitte.
Gruß
Cavallole
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Das erklärt so manches zum Rechtsverständniss des Vereins
Zuletzt von Rainer am Sa 18 Jun 2011 - 18:31 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Allein die Vorstellung, dass der Ausschuß der Meinung ist, ist lächerlich. Solch eine Entscheidung kann allein nur durch eine Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung und einer Satzungsänderung gemacht werden.
Hier sieht man, das Rechtsverstädniss des Vereins / Vereinsvorsitzenden ist nicht vorhanden!
Einfach nur lächerlich!
Hierzu mal ein paar rechtliche Grundlagen:
Der Mitgliederversammlung ist der Vorstand des Vereins in der Regel jährlich
auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist der
Vorstand auf der Grundlage des § 666 BGB aber auch den von der
Mitgliederversammlung zur Kontrolle der Geschäftsführung des Vorstandes gewählten Kassenprüfern / Revisoren.
Der Anspruch der Kassenprüfer / Revisoren auf Auskünfte durch den Vorstand, den
Schatzmeister etc. ergibt sich
a. aus der Berufung der Kassenprüfer / Revisoren mit dem Auftrag die
Geschäftsführung des Vorstandes zu prüfen (Beschluss
Mitgliederversammlung)
b. aus § 666 BGB, wobei die Kassenprüfer / Revisoren ihrerseits wiederum gem.
§ 666 BGB der Mitgliederversammlung des Vereins – ihrem Auftraggeber –auskunfts- und rechenschaftpflichtig sind über die vorgenommenen Prüfungshandlungen.
Der Umfang der Rechenschaftspflicht des Vorstandes ergibt sich aus § 259 BGB:
§ 259 BGB Umfang der Rechenschaftspflicht
(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung
Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung
der Einnahmen oder Ausgaben enthaltene Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege
erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
(2) Besteht Grund zu der Annahmen, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über
die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der
Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach
bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande
sei.
(3) In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung nicht
Der Vorstand des Vereins erfüllt seine privatrechtliche Auskunfts –und
Rechenschaftspflicht gem. § 27 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 666, 259 dann, wenn
Einnahmen und Ausgaben in einem verständlichen, übersichtlichen, einer
Nachprüfung ermöglichenden Bericht ( RG JW 1901,662 ) vorgelegt werden, so
dass dieser ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen überprüfbar ist.
Verkehrsübliche Belege sind vom Vorstand vorzulegen.
Eine öffentlich – rechtliche Pflicht zur Auskunft und Rechenschaft ergibt sich für
gemeinnützige Vereine aus § 63 Abs. 3 Abgabenordnung (AO):
§ 63 III AO
Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den
Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre
Einnahmen und Ausgaben zu führen.
Der Vorstand muss – bei einem gemeinnützigen Verein – der Finanzverwaltung
nachweisen, dass seine tatsächliche Geschäftsführung auch den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen der Abgabenordnung ( §§ 52 ff. AO)
entspricht.
Er hat - um einer eigenen Haftung zu entgehen – darauf zu achten, dass
es zu keinen Mittelfehlverwendungen ( krassester Fall: Ausgleichung von Verlusten
des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit Einnahmen aus dem ideellen Bereich )
kommt und sich der Verein dem Finanzamt gegenüber vollständig und umfassend
erklärt ( keine zweite „ Schwarzgeld-Buchhaltung “ ).
Der Verein kann - steuerlich – weiter verpflichtet sein Aufzeichnungen zu machen,
und zwar:
•Aufzeichnungen gem. § 143 AO ( Aufzeichnungen des Wareneingangs)
•Aufzeichnungen gem. § 144 AO ( Aufzeichnungen des Warenausgangs)
•Aufzeichnungspflicht für Lieferungen und Leistungen gem. § 22 UStG
•Aufzeichnungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gem.
§ 4 Abs. 3 EStG ( Einnahme – Überschuss – Rechnung )
•Aufzeichnungspflicht gem. § 41 EStG ( Lohnkonto )
Zentrale Bestimmungen in der Abgabenordnung – und auch eine Leitschnur für die
Prüfhandlungen der Kassenprüfer / Revisoren – sind die §§ 146, 147 AO, in denen
Ordnungsvorschriften für die Buchführung, Aufzeichnungen, Aufbewahrung von
Unterlagen enthalten sind.
Hieraus ist ersichtlich, dass der Vorstand / der Schatzmeister eines gemeinnützigen
Vereins umfassende Rechenschafts-, Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
hat, die sämtlich Ansatzpunkte liefern für Prüfungshandlungen durch Kassenprüfer
und Revisoren.
Hier sieht man, das Rechtsverstädniss des Vereins / Vereinsvorsitzenden ist nicht vorhanden!
Einfach nur lächerlich!
Hierzu mal ein paar rechtliche Grundlagen:
Der Mitgliederversammlung ist der Vorstand des Vereins in der Regel jährlich
auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist der
Vorstand auf der Grundlage des § 666 BGB aber auch den von der
Mitgliederversammlung zur Kontrolle der Geschäftsführung des Vorstandes gewählten Kassenprüfern / Revisoren.
Der Anspruch der Kassenprüfer / Revisoren auf Auskünfte durch den Vorstand, den
Schatzmeister etc. ergibt sich
a. aus der Berufung der Kassenprüfer / Revisoren mit dem Auftrag die
Geschäftsführung des Vorstandes zu prüfen (Beschluss
Mitgliederversammlung)
b. aus § 666 BGB, wobei die Kassenprüfer / Revisoren ihrerseits wiederum gem.
§ 666 BGB der Mitgliederversammlung des Vereins – ihrem Auftraggeber –auskunfts- und rechenschaftpflichtig sind über die vorgenommenen Prüfungshandlungen.
Der Umfang der Rechenschaftspflicht des Vorstandes ergibt sich aus § 259 BGB:
§ 259 BGB Umfang der Rechenschaftspflicht
(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung
Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung
der Einnahmen oder Ausgaben enthaltene Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege
erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
(2) Besteht Grund zu der Annahmen, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über
die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der
Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach
bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande
sei.
(3) In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung nicht
Der Vorstand des Vereins erfüllt seine privatrechtliche Auskunfts –und
Rechenschaftspflicht gem. § 27 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 666, 259 dann, wenn
Einnahmen und Ausgaben in einem verständlichen, übersichtlichen, einer
Nachprüfung ermöglichenden Bericht ( RG JW 1901,662 ) vorgelegt werden, so
dass dieser ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen überprüfbar ist.
Verkehrsübliche Belege sind vom Vorstand vorzulegen.
Eine öffentlich – rechtliche Pflicht zur Auskunft und Rechenschaft ergibt sich für
gemeinnützige Vereine aus § 63 Abs. 3 Abgabenordnung (AO):
§ 63 III AO
Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den
Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre
Einnahmen und Ausgaben zu führen.
Der Vorstand muss – bei einem gemeinnützigen Verein – der Finanzverwaltung
nachweisen, dass seine tatsächliche Geschäftsführung auch den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen der Abgabenordnung ( §§ 52 ff. AO)
entspricht.
Er hat - um einer eigenen Haftung zu entgehen – darauf zu achten, dass
es zu keinen Mittelfehlverwendungen ( krassester Fall: Ausgleichung von Verlusten
des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes mit Einnahmen aus dem ideellen Bereich )
kommt und sich der Verein dem Finanzamt gegenüber vollständig und umfassend
erklärt ( keine zweite „ Schwarzgeld-Buchhaltung “ ).
Der Verein kann - steuerlich – weiter verpflichtet sein Aufzeichnungen zu machen,
und zwar:
•Aufzeichnungen gem. § 143 AO ( Aufzeichnungen des Wareneingangs)
•Aufzeichnungen gem. § 144 AO ( Aufzeichnungen des Warenausgangs)
•Aufzeichnungspflicht für Lieferungen und Leistungen gem. § 22 UStG
•Aufzeichnungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gem.
§ 4 Abs. 3 EStG ( Einnahme – Überschuss – Rechnung )
•Aufzeichnungspflicht gem. § 41 EStG ( Lohnkonto )
Zentrale Bestimmungen in der Abgabenordnung – und auch eine Leitschnur für die
Prüfhandlungen der Kassenprüfer / Revisoren – sind die §§ 146, 147 AO, in denen
Ordnungsvorschriften für die Buchführung, Aufzeichnungen, Aufbewahrung von
Unterlagen enthalten sind.
Hieraus ist ersichtlich, dass der Vorstand / der Schatzmeister eines gemeinnützigen
Vereins umfassende Rechenschafts-, Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten
hat, die sämtlich Ansatzpunkte liefern für Prüfungshandlungen durch Kassenprüfer
und Revisoren.
Gast- Gast
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Sage mal was geht denn bei Euch ab?!
Beiträge kassieren das geht!
Aber wehe wenn einer seine Meinung vertritt dann ist es auch nicht recht.
Dann soll es alles nicht gewesen seien.
Meine Meinung der Vorstand muss weg!!!!
Beiträge kassieren das geht!
Aber wehe wenn einer seine Meinung vertritt dann ist es auch nicht recht.
Dann soll es alles nicht gewesen seien.
Meine Meinung der Vorstand muss weg!!!!
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Ich kann nur sagen: Danke Sven und hoffe wir bekommen noch mehr Unterstützung!!!
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Ich bin etwas erstaunt darüber, das wir hier nicht vom Landesverband über die gravierende Änderung des Schiedsspruch nicht informiert wurden! Das ist nicht gerade ein üblicher Vorgang.
Noch mehr erstaunt mich, das über die geltende Satzung hinweg entschieden wurde, dass, obwohl zweifelsfrei festgestellt wurde, dass die Versammlung nicht Ordnungsgemäß eingeladen wurde, trotzdem die Empfehlung an das Amtsgericht gegeben wurde, die neue Satzung anzuerkennen!
Das zudem 19 Mitglieder aus dem Verein ohne derren Wissen abgemeldet wurden ( dies ist dem LV bekannt!), erstaunt mich noch mehr!
Wenn das Gremium des Landesverbandes alle Fakten kennt ( und das ist anzunehmen!), erstaunt mich diese Entscheidung noch mehr.
Aber ich denke, die Zukunft wird hier noch einige Wendungen bringen! Die Glaubwürdigkeit des Landesverbandes leidet meiner Meinung nach darunter, dass hier eine Entscheidung der Schieds- u. Schlichtiungsstelle revidiert wird.
Welche neuen Fakten wurden hier als Grundlage genommen! Die Frage muss sich der Landesverbandsvorsitzende und der "neue" Vorsitzende der Schieds- u. Schlichtungsstelle gefallen lassen! Oder wird hier eine "Willkürliche" Entscheidung getroffen? Ich kann es nicht glauben, dass diese Entscheidung vom Gesamten Vorstand des LV getragen wurde!
Ich frage mich auch, ob es noch Sinn macht, im Landesverband eine Schieds-u. Schlichtungsstelle zu betreiben, wenn man Entscheidungen zurücknimmt, nur weil sich ein Verein einfach nicht an den Schiedsspruch halten möchte?
Wenn das so einfach geht, werden wir das selbe in Anspruch nehmen, wir akzeptieren diese Entscheidung einfach nicht!
Ich werde meinen Glauben an das rechtsstaalich-demokratisch verfaßte Grundrecht in Anspruch nehmen und gegen diese Entscheidung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ankämpfen. Wir Leben hier nicht in dem schon so oft zitierten Bananenstaat.
Ich bitte um Offene Worte bezüglich meiner Fragen.
Ich hoffe, die Entscheidung des LV-Vorsitzenden und des neuen Schiedsgerichtvorsitzenden wird in naher Zukunft noch geändert, sich in ein bereits abgeschlossenem Verfahren einzumischen! Ich wusste auch nicht, dass dies die Satzung des Landesverbandes anscheinend vorsieht, dass Entscheidungen der Schieds- u. Schlichtungsstelle durch Vorstandsbeschlüße zurück genommen werden können! Somit stellt sich hier aber ernsthaft die Frage, ob dann Schiedsstellenverfahren überhaupt noch von der Schiedsstelle entschieden werden sollen, oder ob hier der Gesamtvorstand des LV's zukünftig diese Stelle einnehmen soll!
Liebe Grüße
Rainer
Noch mehr erstaunt mich, das über die geltende Satzung hinweg entschieden wurde, dass, obwohl zweifelsfrei festgestellt wurde, dass die Versammlung nicht Ordnungsgemäß eingeladen wurde, trotzdem die Empfehlung an das Amtsgericht gegeben wurde, die neue Satzung anzuerkennen!
Das zudem 19 Mitglieder aus dem Verein ohne derren Wissen abgemeldet wurden ( dies ist dem LV bekannt!), erstaunt mich noch mehr!
Wenn das Gremium des Landesverbandes alle Fakten kennt ( und das ist anzunehmen!), erstaunt mich diese Entscheidung noch mehr.
Aber ich denke, die Zukunft wird hier noch einige Wendungen bringen! Die Glaubwürdigkeit des Landesverbandes leidet meiner Meinung nach darunter, dass hier eine Entscheidung der Schieds- u. Schlichtiungsstelle revidiert wird.
Welche neuen Fakten wurden hier als Grundlage genommen! Die Frage muss sich der Landesverbandsvorsitzende und der "neue" Vorsitzende der Schieds- u. Schlichtungsstelle gefallen lassen! Oder wird hier eine "Willkürliche" Entscheidung getroffen? Ich kann es nicht glauben, dass diese Entscheidung vom Gesamten Vorstand des LV getragen wurde!
Ich frage mich auch, ob es noch Sinn macht, im Landesverband eine Schieds-u. Schlichtungsstelle zu betreiben, wenn man Entscheidungen zurücknimmt, nur weil sich ein Verein einfach nicht an den Schiedsspruch halten möchte?
Wenn das so einfach geht, werden wir das selbe in Anspruch nehmen, wir akzeptieren diese Entscheidung einfach nicht!
Ich werde meinen Glauben an das rechtsstaalich-demokratisch verfaßte Grundrecht in Anspruch nehmen und gegen diese Entscheidung mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ankämpfen. Wir Leben hier nicht in dem schon so oft zitierten Bananenstaat.
Ich bitte um Offene Worte bezüglich meiner Fragen.
Ich hoffe, die Entscheidung des LV-Vorsitzenden und des neuen Schiedsgerichtvorsitzenden wird in naher Zukunft noch geändert, sich in ein bereits abgeschlossenem Verfahren einzumischen! Ich wusste auch nicht, dass dies die Satzung des Landesverbandes anscheinend vorsieht, dass Entscheidungen der Schieds- u. Schlichtungsstelle durch Vorstandsbeschlüße zurück genommen werden können! Somit stellt sich hier aber ernsthaft die Frage, ob dann Schiedsstellenverfahren überhaupt noch von der Schiedsstelle entschieden werden sollen, oder ob hier der Gesamtvorstand des LV's zukünftig diese Stelle einnehmen soll!
Liebe Grüße
Rainer
Zuletzt von Rainer am Fr 27 Mai 2011 - 6:00 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Na meine Herren,
Sie sind gewählt zum Vorstand!
Man bittet um Stellungnahme!
Ab sofort am besten schon seit gestern!!
Ich wette die Mahnung des nicht gezahltem Beitrages wäre schon längst raus!!!!!
Sie sind gewählt zum Vorstand!
Man bittet um Stellungnahme!
Ab sofort am besten schon seit gestern!!
Ich wette die Mahnung des nicht gezahltem Beitrages wäre schon längst raus!!!!!
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Liebe Vorstandsmitglieder des Landesverband,
ihr wurdet hier aufgefordert, Stellung zu beziehen! Auf was wartet ihr?
Ich kann nur hoffen, das hier endlich mal klare Worte gefunden werden.
Die Vorstandschaft ist hier unmissverständlich zu einer Stellungnahme aufgefordert!
Ich finde es eine sehr Fragwürdige Sache, das hier der Verein Stammheim offensichtlich gegen die geltende Satzung verstossen darf und der Landesverbandsvorsitzende und der neue Schiedsvorsitzende Partei für den Verein ergreifen und jetzt nicht mal den Mumm dazu haben, ihr tun zu rechtfertigen.
Ich hoffe, das nicht nur Sven und ich hier unseren Unmut darüber klar machen.
Leute, helft doch hier bitte alle mit! Heute ist es Udo, morgen sind es wir? Gemeinsam sind wir stark, lasst uns solidarisch mit Udo und den anderen des Vereins, welche offensichtlich nur ihr Recht haben möchten, sein!
Ich hoffe, das sich hier noch viele zu dem Thema äußern werden!
Dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit möchte ich folgende Worte mit auf den Weg geben:
Durchhalten, wir stehen hinter dir! Wir hoffen für dich, dass du sehr bald wieder deine Arbeit in gewohnter weise aufnehmen wirst und dem Kreisverband weiter als treibende Karft zur Verfügung stehst!
Mit lieben Grüßen
Tigerentchen
ihr wurdet hier aufgefordert, Stellung zu beziehen! Auf was wartet ihr?
Ich kann nur hoffen, das hier endlich mal klare Worte gefunden werden.
Die Vorstandschaft ist hier unmissverständlich zu einer Stellungnahme aufgefordert!
Ich finde es eine sehr Fragwürdige Sache, das hier der Verein Stammheim offensichtlich gegen die geltende Satzung verstossen darf und der Landesverbandsvorsitzende und der neue Schiedsvorsitzende Partei für den Verein ergreifen und jetzt nicht mal den Mumm dazu haben, ihr tun zu rechtfertigen.
Ich hoffe, das nicht nur Sven und ich hier unseren Unmut darüber klar machen.
Leute, helft doch hier bitte alle mit! Heute ist es Udo, morgen sind es wir? Gemeinsam sind wir stark, lasst uns solidarisch mit Udo und den anderen des Vereins, welche offensichtlich nur ihr Recht haben möchten, sein!
Ich hoffe, das sich hier noch viele zu dem Thema äußern werden!
Dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit möchte ich folgende Worte mit auf den Weg geben:
Durchhalten, wir stehen hinter dir! Wir hoffen für dich, dass du sehr bald wieder deine Arbeit in gewohnter weise aufnehmen wirst und dem Kreisverband weiter als treibende Karft zur Verfügung stehst!
Mit lieben Grüßen
Tigerentchen
Gast- Gast
Mitgliedsantrag Ablehnung!
Der Vereinsvorsitzende ist doch immer so spitzfindig!
Gleiches Recht für alle!
Wenn seither der Ausschuß euch nicht aufnehmen konnte, dann ist es im Umkehrschluß ja genauso, das er euch nicht ablehnen kann. Der Ausschuß kann hierzu nur eine Empfehlung geben, Schlußendlich steht nämlich in der Satzung, dass die Mitgliederversammlung darüber zu entscheiden hat!
Das behauptet ja der Verein auch immer, das ihr nicht durch eine Versammlung aufgenommen werden konntet!
Zudem wurde der Ausschuß nicht durch eine Versammlung legitimiert, sondern hat sich selbst gewählt!
Siehe Protokoll vom 16.12.2009!
Wer hat den das beschlossen? Das wurde niemals durch die Mitgliederversammlung beschlossen, sondern im Jahre 2007 durch den Ausschuß! Einfach lachhaft, wie hier gegen die gültige Vereinssatzung verstossen wurde, den zu diesem Zeitpunkt hat die Satzung von 1995 gegolten!
Grüße
Rainer
Gleiches Recht für alle!
Wenn seither der Ausschuß euch nicht aufnehmen konnte, dann ist es im Umkehrschluß ja genauso, das er euch nicht ablehnen kann. Der Ausschuß kann hierzu nur eine Empfehlung geben, Schlußendlich steht nämlich in der Satzung, dass die Mitgliederversammlung darüber zu entscheiden hat!
Das behauptet ja der Verein auch immer, das ihr nicht durch eine Versammlung aufgenommen werden konntet!
Zudem wurde der Ausschuß nicht durch eine Versammlung legitimiert, sondern hat sich selbst gewählt!
Siehe Protokoll vom 16.12.2009!
Wer hat den das beschlossen? Das wurde niemals durch die Mitgliederversammlung beschlossen, sondern im Jahre 2007 durch den Ausschuß! Einfach lachhaft, wie hier gegen die gültige Vereinssatzung verstossen wurde, den zu diesem Zeitpunkt hat die Satzung von 1995 gegolten!
Grüße
Rainer
- Anhänge
Zuletzt von Rainer am Sa 18 Jun 2011 - 18:28 bearbeitet; insgesamt 12-mal bearbeitet
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Ich werde alles was mir möglich ist daran setzen, diese unhaltbaren Zustände bei uns im Verein zu stoppen bzw. richtig zu stellen.
Mein Verhalten während meiner Mitgliedschaft war dem Verein gegenüber nie konträr.
Vereinschädigendes Verhalten wird mir vorgeworfen, warum?
- Weil ich nicht der gleichen Meinung bin wie der Vereinsvorsitzende?!
- Weil ich mir meine Vereinsmitgliedschaft nicht einfach nehmen lassen will?
- oder weil ich die Wahrheit sage?
Mein Verhalten während meiner Mitgliedschaft war dem Verein gegenüber nie konträr.
Vereinschädigendes Verhalten wird mir vorgeworfen, warum?
- Weil ich nicht der gleichen Meinung bin wie der Vereinsvorsitzende?!
- Weil ich mir meine Vereinsmitgliedschaft nicht einfach nehmen lassen will?
- oder weil ich die Wahrheit sage?
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Rücktritte von Mandatsträgern der Schieds- u. Schlichtungsstelle
Leider mußte ich heute erfahren, das wegen unserer Angelegenheit mittlerweile 3 Personen ihren Rücktritt bekannt gegeben haben.
Bruno Rückgauer
Bruno Waberski
Hubert Vogg
warum? Das kann man sich denken, wenn man sieht, wie der neue Vorsitzende der Schieds-u. Schlichtungsstelle Manfred Rommel diese Personen dermaßen brüskiert hat.
Meiner Meinung nach sind hier leider 3 Personen Opfer von Manfred Rommel geworden. Warum will dieser unbedingt den Schiedsspruch ändern? Sind hier alte Rechnungen offen? Oder aus welchem Hintergrund und ohne Not mischt sich der neue Vorsitzende der Schieds-u. Schlichtungsstelle in ein abgeschlossenes Verfahren ein?
Ich kann hier nur eine Forderung stellen.
Herr Rommel treten Sie sofort zurück!
Sie haben durch Ihr Schreiben die Glaubwürdigkeit der Schieds.-u. Schlichtungsstelle untergraben! Wer hat den noch Vertrauen in die Schieds- und Schlichtungsstelle, wenn hier ein Schiedsspruch, ohne vorherige Anhörung aller Parteien, einseitig abgeändert wird! Welche Schiedssprüche werden Sie nachträglich, ohne das Wissen aller beteiligten abändern?
Wie viele hoch angesehene Mandatsträger sollen wegen Ihnen noch ihren Rücktritt einreichen? Sie haben sich mit dem Schreiben einen Bärendienst erwiesen und im höchsten Masse die Glaubwürdigkeit untergraben.
Es ist zweifelsfrei und sogar schriftlich vom Kleintierzuchtverein bestätigt, das meine Einladung zur außerordentlichen Jahresversammlung verspätet losgeschickt worden ist! Zudem wurden nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen, somit konnte eine Satzungsänderung erst gar nicht vorgenommen werden! Diesen Tatbestand haben Sie völlig außer Acht gelassen!
Ich hoffe, Sie machen den Weg frei, damit wieder ordentliche Verhältnisse bei der Schieds- u. Schlichtungsstelle einkehren können und vielleicht kann dann der eine oder andere Rücktritt wieder zurückgenommen werden und das Ansehen der Schieds-u. Schlichtungsstelle wieder hergestellt werden. Ich appelliere hier an ihren gesunden Menschenverstand.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Salzer
Bruno Rückgauer
Bruno Waberski
Hubert Vogg
warum? Das kann man sich denken, wenn man sieht, wie der neue Vorsitzende der Schieds-u. Schlichtungsstelle Manfred Rommel diese Personen dermaßen brüskiert hat.
Meiner Meinung nach sind hier leider 3 Personen Opfer von Manfred Rommel geworden. Warum will dieser unbedingt den Schiedsspruch ändern? Sind hier alte Rechnungen offen? Oder aus welchem Hintergrund und ohne Not mischt sich der neue Vorsitzende der Schieds-u. Schlichtungsstelle in ein abgeschlossenes Verfahren ein?
Ich kann hier nur eine Forderung stellen.
Herr Rommel treten Sie sofort zurück!
Sie haben durch Ihr Schreiben die Glaubwürdigkeit der Schieds.-u. Schlichtungsstelle untergraben! Wer hat den noch Vertrauen in die Schieds- und Schlichtungsstelle, wenn hier ein Schiedsspruch, ohne vorherige Anhörung aller Parteien, einseitig abgeändert wird! Welche Schiedssprüche werden Sie nachträglich, ohne das Wissen aller beteiligten abändern?
Wie viele hoch angesehene Mandatsträger sollen wegen Ihnen noch ihren Rücktritt einreichen? Sie haben sich mit dem Schreiben einen Bärendienst erwiesen und im höchsten Masse die Glaubwürdigkeit untergraben.
Es ist zweifelsfrei und sogar schriftlich vom Kleintierzuchtverein bestätigt, das meine Einladung zur außerordentlichen Jahresversammlung verspätet losgeschickt worden ist! Zudem wurden nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen, somit konnte eine Satzungsänderung erst gar nicht vorgenommen werden! Diesen Tatbestand haben Sie völlig außer Acht gelassen!
Ich hoffe, Sie machen den Weg frei, damit wieder ordentliche Verhältnisse bei der Schieds- u. Schlichtungsstelle einkehren können und vielleicht kann dann der eine oder andere Rücktritt wieder zurückgenommen werden und das Ansehen der Schieds-u. Schlichtungsstelle wieder hergestellt werden. Ich appelliere hier an ihren gesunden Menschenverstand.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Salzer
Gast- Gast
Habt ihr schon das Finanzamt informiert?
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, hier noch mal ein bisschen rum zu lesen. Dabei ist mir folgender Punkt ins Auge gestochen:
Der Mitgliederversammlung ist der Vorstand des Vereins in der Regel jährlich
auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist der
Vorstand auf der Grundlage des § 666 BGB aber auch den von der
Mitgliederversammlung zur Kontrolle der Geschäftsführung des Vorstandes gewählten Kassenprüfern / Revisoren.
Der Anspruch der Kassenprüfer / Revisoren auf Auskünfte durch den Vorstand, den
Schatzmeister etc. ergibt sich
a. aus der Berufung der Kassenprüfer / Revisoren mit dem Auftrag die
Geschäftsführung des Vorstandes zu prüfen (Beschluss
Mitgliederversammlung)
b. aus § 666 BGB, wobei die Kassenprüfer / Revisoren ihrerseits wiederum gem.
§ 666 BGB der Mitgliederversammlung des Vereins – ihrem Auftraggeber –auskunfts- und rechenschaftpflichtig sind über die vorgenommenen Prüfungshandlungen.
Der Umfang der Rechenschaftspflicht des Vorstandes ergibt sich aus § 259 BGB:
§ 259 BGB Umfang der Rechenschaftspflicht
Habt ihr eigentlich schon mal das Finanzamt darüber informiert? Ich denke, die werden sich dann auch mal mit dem Verein etwas genauer Beschäftigen! Der Ausschuß hatte bereits beschrieben, das sich das Vereinsrecht dahingehend geändert hätte, das man dass so machen darf! Wäre mir zwar gänzlich neu, das somit gegen geltende Satzungen verstossen werden darf, aber wenn das so ist, kann der Verein ja sehr entspannt der Prüfung durch das Finanzamt entgegen sehen :-)
Liebe Grüße
Tigerentchen
Der Mitgliederversammlung ist der Vorstand des Vereins in der Regel jährlich
auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist der
Vorstand auf der Grundlage des § 666 BGB aber auch den von der
Mitgliederversammlung zur Kontrolle der Geschäftsführung des Vorstandes gewählten Kassenprüfern / Revisoren.
Der Anspruch der Kassenprüfer / Revisoren auf Auskünfte durch den Vorstand, den
Schatzmeister etc. ergibt sich
a. aus der Berufung der Kassenprüfer / Revisoren mit dem Auftrag die
Geschäftsführung des Vorstandes zu prüfen (Beschluss
Mitgliederversammlung)
b. aus § 666 BGB, wobei die Kassenprüfer / Revisoren ihrerseits wiederum gem.
§ 666 BGB der Mitgliederversammlung des Vereins – ihrem Auftraggeber –auskunfts- und rechenschaftpflichtig sind über die vorgenommenen Prüfungshandlungen.
Der Umfang der Rechenschaftspflicht des Vorstandes ergibt sich aus § 259 BGB:
§ 259 BGB Umfang der Rechenschaftspflicht
Habt ihr eigentlich schon mal das Finanzamt darüber informiert? Ich denke, die werden sich dann auch mal mit dem Verein etwas genauer Beschäftigen! Der Ausschuß hatte bereits beschrieben, das sich das Vereinsrecht dahingehend geändert hätte, das man dass so machen darf! Wäre mir zwar gänzlich neu, das somit gegen geltende Satzungen verstossen werden darf, aber wenn das so ist, kann der Verein ja sehr entspannt der Prüfung durch das Finanzamt entgegen sehen :-)
Liebe Grüße
Tigerentchen
Gast- Gast
"es gab mal eine Zeit....."
Vor ca. 70 Jahren gab es schon mal eine Zeit, als Grundrechte mit Füssen getreten worden sind.
Von vielen, die sich damals nicht einfach beugen wollten, findet man heute die Namen auf Denkmälern und Straßennamen wieder.
Ich möchte keine Vergleiche ziehen und hoffe auch, dass so eine Zeit nie wieder kommt. Und doch tun sich Parallelen auf!
Obwohl jeder sehen kann, dass hier gegen Vereinsrecht verstoßen wird und die vom LV beauftragte Schieds-u. Schlichtungsstelle einen Schiedsspruch gesprochen hat, verlangt der LV von einem ordentlichen Gericht (Amtsgericht), diesen Schiedsspruch zu ignorieren. Weiterhin findet der LV es gut, dass ordentliche Mitglieder ihre Rechte auf freie Meinung verlieren sollen, um als Fördermitglieder nur noch das Recht haben, ihren Beitrag pünktlich zu bezahlen.
Wenn es verboten ist, seine Meinung frei zu äußern, nachzufragen warum, an die Rechtmäßigkeit auf einen Spruch der Schieds- u. Schlichtungsstelle zu glauben, will ich kein Mitglied mehr in diesem LV sein und ich glaube, viele andere auch nicht mehr.
Soll die Zukunft so aussehen, dass ein einmal gewählter Amtsträger ewig im Amt bleibt, weil sich die Vorstandschaft selbst wählt? Dies hätte ja den Vorteil, dass ein kleiner Personenkreis den Weg vorgibt und alle seine Mitglieder ohne Rechte hinterherlaufen. Teure LV- Versammlungen, einfache Vereinsversammlungen wären überflüssig. Es würde dann genügen, einen Infoabend abzuhalten. Fragen wären natürlich nicht erlaubt!
Die Schlichtungsstelle könnte man auflösen, denn keiner hat das Recht, als Fördermitglied zu widersprechen.
Man sagt auch Diktatur dazu!
Ach ja, einen kleinen Nachteil habe ich vergessen zu erwähnen. Es wird auch einmal das Ende der Diktatur kommen. Wenn die letzten Heuchler und Ja-Sager begreifen, dass dies der falsche Weg war und sich sogenannte Rebellen erlauben, diese Amtsträger aus dem Amt zu heben. Diese Diktatoren werden dann nicht auf Denkmälern und Straßennamen zu finden sein, denn sie werden mit Schimpf und Schande schlichtweg zum Teufel gejagt.
Unseren Nachkommen wird man dann erzählen „es gab mal eine Zeit…………………“
Michael Müller
Von vielen, die sich damals nicht einfach beugen wollten, findet man heute die Namen auf Denkmälern und Straßennamen wieder.
Ich möchte keine Vergleiche ziehen und hoffe auch, dass so eine Zeit nie wieder kommt. Und doch tun sich Parallelen auf!
Obwohl jeder sehen kann, dass hier gegen Vereinsrecht verstoßen wird und die vom LV beauftragte Schieds-u. Schlichtungsstelle einen Schiedsspruch gesprochen hat, verlangt der LV von einem ordentlichen Gericht (Amtsgericht), diesen Schiedsspruch zu ignorieren. Weiterhin findet der LV es gut, dass ordentliche Mitglieder ihre Rechte auf freie Meinung verlieren sollen, um als Fördermitglieder nur noch das Recht haben, ihren Beitrag pünktlich zu bezahlen.
Wenn es verboten ist, seine Meinung frei zu äußern, nachzufragen warum, an die Rechtmäßigkeit auf einen Spruch der Schieds- u. Schlichtungsstelle zu glauben, will ich kein Mitglied mehr in diesem LV sein und ich glaube, viele andere auch nicht mehr.
Soll die Zukunft so aussehen, dass ein einmal gewählter Amtsträger ewig im Amt bleibt, weil sich die Vorstandschaft selbst wählt? Dies hätte ja den Vorteil, dass ein kleiner Personenkreis den Weg vorgibt und alle seine Mitglieder ohne Rechte hinterherlaufen. Teure LV- Versammlungen, einfache Vereinsversammlungen wären überflüssig. Es würde dann genügen, einen Infoabend abzuhalten. Fragen wären natürlich nicht erlaubt!
Die Schlichtungsstelle könnte man auflösen, denn keiner hat das Recht, als Fördermitglied zu widersprechen.
Man sagt auch Diktatur dazu!
Ach ja, einen kleinen Nachteil habe ich vergessen zu erwähnen. Es wird auch einmal das Ende der Diktatur kommen. Wenn die letzten Heuchler und Ja-Sager begreifen, dass dies der falsche Weg war und sich sogenannte Rebellen erlauben, diese Amtsträger aus dem Amt zu heben. Diese Diktatoren werden dann nicht auf Denkmälern und Straßennamen zu finden sein, denn sie werden mit Schimpf und Schande schlichtweg zum Teufel gejagt.
Unseren Nachkommen wird man dann erzählen „es gab mal eine Zeit…………………“
Michael Müller
hasimueller- Anzahl der Beiträge : 2
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Alter : 61
Ich kann warten!
"Alles nimmt ein gutes Ende für den, der warten kann."
Leo N. Tolstoi
- Ich kann warten, auf die Erklärung des LV-Vorsitzenden, warum hier der Schiedsspruch ausser Kraft gesetzt worden ist!
- Ich kann warten, auf die Erklärung des neuen Schied-u. Schlichtungsstellenvorsitzenden, warum er sich über den Schiedsspruch hinweg gesetzt hat und dabei ausser acht gelassen hat, dass die Änderung der Satzung nicht ordnungsgemäss, weil nicht alle Mitglieder fristgerecht bzw. gar nicht eingeladen wurden, zustande gekommen ist! Zudem kann ich auch warten, warum die beteiligten nicht darüber informiert wurden!
- Ich kann warten, wie der jetzige Vereinsvorstand des KLZV Stammheim Z 151 e.V. erklären möchte, das seit 2006 keine ordentlichen Wahlen mehr durchgeführt worden sind, obwohl dies gegen die geltende Satzung verstossen hat / verstösst!
- Ich kann warten, bis diese ganzen ungereimtheiten zu Tage gefördert werden und sich diejennigen verantworten müssen, die unrecht getan oder gesprochen haben!
Ich nehme mir die Zeit, zu warten!
Die Zeit ist ein so kostbares Gut,
daß man es nicht einmal für Geld kaufen kann
Leo N. Tolstoi
- Ich kann warten, auf die Erklärung des LV-Vorsitzenden, warum hier der Schiedsspruch ausser Kraft gesetzt worden ist!
- Ich kann warten, auf die Erklärung des neuen Schied-u. Schlichtungsstellenvorsitzenden, warum er sich über den Schiedsspruch hinweg gesetzt hat und dabei ausser acht gelassen hat, dass die Änderung der Satzung nicht ordnungsgemäss, weil nicht alle Mitglieder fristgerecht bzw. gar nicht eingeladen wurden, zustande gekommen ist! Zudem kann ich auch warten, warum die beteiligten nicht darüber informiert wurden!
- Ich kann warten, wie der jetzige Vereinsvorstand des KLZV Stammheim Z 151 e.V. erklären möchte, das seit 2006 keine ordentlichen Wahlen mehr durchgeführt worden sind, obwohl dies gegen die geltende Satzung verstossen hat / verstösst!
- Ich kann warten, bis diese ganzen ungereimtheiten zu Tage gefördert werden und sich diejennigen verantworten müssen, die unrecht getan oder gesprochen haben!
Ich nehme mir die Zeit, zu warten!
Die Zeit ist ein so kostbares Gut,
daß man es nicht einmal für Geld kaufen kann
Gast- Gast
Warum antworten hier so wenig?
Insgesamt haben wir zu diesem Thema 602 Klicks, seit der Eröffnung des Themas am 23.Mai 2011. Das sagt schon sehr viel aus. Mangelndes Interesse kann man hier nicht vorausetzen, aber ..
ich finde es traurig, das sich bis jetzt nur 4 Leute zu dem Thema öffentlich geäußert haben! Es sind zwar an mich auch ein paar Private Mails geschickt worden, fast alle mit dem Wortlaut, das wir hier nicht aufgeben sollen und das sie es gut finden, das wir uns nicht alles gefallen lassen, aber ansonsten nur ignoranz!
Es ist schon verwunderlich, das bei so einem Thema die meisten weg schauen. Ich denke, das sagt aber sehr viel über den Zustand in den Vereinen aus. Hier herrscht mittlerweile oft das denken, was geht mich das an!
Schulterzucken überall!
Da stellt sich mir schon die Frage, warum soll man sich den Überhaupt noch für irgendwas einsetzen. Es geht den meisten doch eh am A.. vorbei.
Mir ist es auf jeden Fall egal, was die anderen machen, ich werde es nicht zulassen, das hier Unrecht gegenüber Vereinsmitgliedern, welche ja zweifelsfrei bei der Schiedsverhandlung festgestellt wurde dass Sie es sind! angetan wird.
Überdenken werde ich aber meine Aktivitäten bezüglich Funktionärsarbeit in den übergeordneten Verbänden. Wenn wir hier durch die Verbände im Regen stehen gelassen werden, dann kann ich auch nicht einsehen, warum ich mich für die Verbände stark machen soll und meine Freizeit dafür opfere. Hier sollten sich alle mal Gedanken machen, ob sie hier nicht auch mal öffentlich Stellung beziehen.
Es entäuscht mich doch sehr, wie wenig interesse daran besteht, hier Solidarität zu zeigen.
Danken möchte ich ganz besonders den Personen, die hier gezeigt haben, das es auch anders geht. Hier die Meinung so zu vetreten zeugt von Rückgrat, welches doch manch anderer vermissen lässt!
Grüße
Rainer
Nachtrag:
Chinesische Weisheiten
"Löse das Problem, nicht die Schuldfrage."
Wir werden das Problem lösen, wir arbeiten daran :-)
ich finde es traurig, das sich bis jetzt nur 4 Leute zu dem Thema öffentlich geäußert haben! Es sind zwar an mich auch ein paar Private Mails geschickt worden, fast alle mit dem Wortlaut, das wir hier nicht aufgeben sollen und das sie es gut finden, das wir uns nicht alles gefallen lassen, aber ansonsten nur ignoranz!
Es ist schon verwunderlich, das bei so einem Thema die meisten weg schauen. Ich denke, das sagt aber sehr viel über den Zustand in den Vereinen aus. Hier herrscht mittlerweile oft das denken, was geht mich das an!
Schulterzucken überall!
Da stellt sich mir schon die Frage, warum soll man sich den Überhaupt noch für irgendwas einsetzen. Es geht den meisten doch eh am A.. vorbei.
Mir ist es auf jeden Fall egal, was die anderen machen, ich werde es nicht zulassen, das hier Unrecht gegenüber Vereinsmitgliedern, welche ja zweifelsfrei bei der Schiedsverhandlung festgestellt wurde dass Sie es sind! angetan wird.
Überdenken werde ich aber meine Aktivitäten bezüglich Funktionärsarbeit in den übergeordneten Verbänden. Wenn wir hier durch die Verbände im Regen stehen gelassen werden, dann kann ich auch nicht einsehen, warum ich mich für die Verbände stark machen soll und meine Freizeit dafür opfere. Hier sollten sich alle mal Gedanken machen, ob sie hier nicht auch mal öffentlich Stellung beziehen.
Es entäuscht mich doch sehr, wie wenig interesse daran besteht, hier Solidarität zu zeigen.
Danken möchte ich ganz besonders den Personen, die hier gezeigt haben, das es auch anders geht. Hier die Meinung so zu vetreten zeugt von Rückgrat, welches doch manch anderer vermissen lässt!
Grüße
Rainer
Nachtrag:
Chinesische Weisheiten
"Löse das Problem, nicht die Schuldfrage."
Wir werden das Problem lösen, wir arbeiten daran :-)
Gast- Gast
Das passt zu dem Thema, wie die Faust auf's Auge
http://www.rassekaninchen-wuerttemberg.de/
ZDRK Tagung 2011 in Bader Lauterberg 17.-19.06.2011
Der Negativtrend der Mitgliederbewegung schreitet zurzeit unaufhörlich fort. Eine weitere Erkenntnis ist die anhaltende demographische Entwicklung, die nicht nur in unserer Bevölkerung der BRD insgesamt zu verzeichnen ist, sondern sich auch innerhalb des ZDRK, d.h. in vielen Vereinen, Vereinigungen und Verbänden spürbar zeigt. Die vielen und sehr wechselhaften Freizeitangebote machen es auch unserer Organisation schwer, neue Mitglieder zu werben und diese für die Rassekaninchenzucht und Rassekleintierzucht zu gewinnen.
Ein Schelm, der hier böses denkt!
Andere Verein kämpfen um Mitgliederzuwachs, der KLZV Stammheim macht genau das Gegenteil!
ZDRK Tagung 2011 in Bader Lauterberg 17.-19.06.2011
Der Negativtrend der Mitgliederbewegung schreitet zurzeit unaufhörlich fort. Eine weitere Erkenntnis ist die anhaltende demographische Entwicklung, die nicht nur in unserer Bevölkerung der BRD insgesamt zu verzeichnen ist, sondern sich auch innerhalb des ZDRK, d.h. in vielen Vereinen, Vereinigungen und Verbänden spürbar zeigt. Die vielen und sehr wechselhaften Freizeitangebote machen es auch unserer Organisation schwer, neue Mitglieder zu werben und diese für die Rassekaninchenzucht und Rassekleintierzucht zu gewinnen.
Ein Schelm, der hier böses denkt!
Andere Verein kämpfen um Mitgliederzuwachs, der KLZV Stammheim macht genau das Gegenteil!
Gast- Gast
Artikel: Stammheimer Kleintierzüchter im Clinch!
hier kann mal nachgelesen werden, dass der Eintrag der Satzung nicht stattgefunden hat!
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kleintierzuechter-im-clinch.7d087f49-6b26-4d8f-b84b-7efd5ee2bbef.html
Meine persönliche Einschätzung:
- der Schiedsspruch hat weiterhin Bestand!
- Satzungsänderung wurde durch das Amtsgericht abgelehnt!
vielleicht sollte sich der Vorstand mal die Frage stellen, ob es nicht besser wäre, zurückzutreten.
Die Satzungsverstösse der Vorstandschaft sind mittlerweile so offensichtlich, das es meiner Ansicht nach keine andere Möglichkeit gibt.
Aber warten wir mal die weiteren Schritte ab. Wir dürfen gespannt sein.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kleintierzuechter-im-clinch.7d087f49-6b26-4d8f-b84b-7efd5ee2bbef.html
Meine persönliche Einschätzung:
- der Schiedsspruch hat weiterhin Bestand!
- Satzungsänderung wurde durch das Amtsgericht abgelehnt!
vielleicht sollte sich der Vorstand mal die Frage stellen, ob es nicht besser wäre, zurückzutreten.
Die Satzungsverstösse der Vorstandschaft sind mittlerweile so offensichtlich, das es meiner Ansicht nach keine andere Möglichkeit gibt.
Aber warten wir mal die weiteren Schritte ab. Wir dürfen gespannt sein.
Gast- Gast
Kleines Statement
Inzwischen wurde dieser unberechtigte und formal ungültige Schlichterspruch neutralisiert!
(Schlichtungsstellen sind als Vermittler und nicht als Richter gewählt. Der Ausdruck
Ehrengericht, der in manchen Satzungen noch lebt, hat keine juristische Kompetenz.)
Quelle:http://www.kleintierzuchtverein-stammheim.de/vereinsseite/download/aufklaerung_z151.pdf
Naja, auch wem dem so wäre, ist die Satzung immer noch nicht beim Amtsgericht eingetragen, da hier die ausserordentliche Jahresversammlung formell nicht richtig eingeladen wurde. Zu dem Zeitpunkt hat die Satzung von 1995 seine Gültigkeit gehabt und hat diese noch immer.
Es ist mir Schleierhaft, warum sich der Vorstand dieser Tatsache verschliesst!
Was ich aber immer noch nicht verstehe ist folgender Spruch: Inzwischen wurde der unberechtigte und formal ungültige Schlichterspruch neutralisiert! Normalerweise, wenn das so wäre, müssten alle beteiligten Parteien darüber offiziell informiert werden. Dies ist bis heute nicht geschehen, ganz im Gegenteil, mir ist ausser mündlicher Überlieferung gesagt worden, dass der Schiedsspruch noch immer Bestand hat.
Wenn doch der Schlichterspruch aufgehoben wäre, dann könnte ja der verantwortliche des KLZV Stammheim hier dieses Schreiben posten! Er müßte es ja beweisen können, dass dem so wäre.
(Schlichtungsstellen sind als Vermittler und nicht als Richter gewählt. Der Ausdruck
Ehrengericht, der in manchen Satzungen noch lebt, hat keine juristische Kompetenz.)
Quelle:http://www.kleintierzuchtverein-stammheim.de/vereinsseite/download/aufklaerung_z151.pdf
Naja, auch wem dem so wäre, ist die Satzung immer noch nicht beim Amtsgericht eingetragen, da hier die ausserordentliche Jahresversammlung formell nicht richtig eingeladen wurde. Zu dem Zeitpunkt hat die Satzung von 1995 seine Gültigkeit gehabt und hat diese noch immer.
Es ist mir Schleierhaft, warum sich der Vorstand dieser Tatsache verschliesst!
Was ich aber immer noch nicht verstehe ist folgender Spruch: Inzwischen wurde der unberechtigte und formal ungültige Schlichterspruch neutralisiert! Normalerweise, wenn das so wäre, müssten alle beteiligten Parteien darüber offiziell informiert werden. Dies ist bis heute nicht geschehen, ganz im Gegenteil, mir ist ausser mündlicher Überlieferung gesagt worden, dass der Schiedsspruch noch immer Bestand hat.
Wenn doch der Schlichterspruch aufgehoben wäre, dann könnte ja der verantwortliche des KLZV Stammheim hier dieses Schreiben posten! Er müßte es ja beweisen können, dass dem so wäre.
Gast- Gast
Feststellungsklage
Ich kann euch nur raten, eine sogenannte Feststellungsklage einzureichen, da hier offensichtlich der Schiedsspruch keine Akzeptanz vom Kleintierzuchtverein Stammheim findet, bleibt euch wohl keine andere Möglichkeit.
Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses klären zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. In eurem Fall die Mitgliedschaft.
Quelle: wikipedia
Da ein Schiedsspruch in den seltensten Fällen von den Gerichten gekippt wird, habt ihr meines Erachtens hier die besten Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Da hier die Satzungsverstösse offensichtlich sind, würde ich euch anschließend zu folgendem, weiterem Vorgehen raten:
Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Generalversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder oder der in der Satzung hierfür bezeichnete geringere Teil in Textform unter Anführung des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt. Mitglieder, auf deren Verlangen eine Vertreterversammlung einberufen wird, können an dieser Versammlung mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Die Satzung kann Bestimmungen darüber treffen, dass das Rede- und Antragsrecht in der Vertreterversammlung nur von einem oder mehreren von den teilnehmenden Mitgliedern aus ihrem Kreis gewählten Bevollmächtigten ausgeübt werden kann.
(2) In gleicher Weise sind die Mitglieder berechtigt zu verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Generalversammlung angekündigt werden. Mitglieder, auf deren Verlangen Gegenstände zur Beschlussfassung einer Vertreterversammlung angekündigt werden, können an dieser Versammlung mit Rede- und Antragsrecht hinsichtlich dieser Gegenstände teilnehmen. Absatz 1 Satz 3 ist anzuwenden.
(3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, kann das Gericht die Mitglieder, welche das Verlangen gestellt haben, zur Einberufung der Generalversammlung oder zur Ankündigung des Gegenstandes ermächtigen. Mit der Einberufung oder Ankündigung ist die gerichtliche Ermächtigung bekannt zu machen.
Vor allem zu Punkt 3 könntet ihr hier gleich mal euren Anwalt Fragen, wie dies durchzusetzen ist. Vielleicht kann das gleich bei der Gerichtsverhandlung mit erledigt werden.
Ich hoffe für euch, das ihr bei der Generalversammlung die Mehrheit bekommen werdet, den Vorstand / Ausschuss in ihre Schranken zu weisen und eine Vorstandschaft wählt, die der Satzung dienlich ist. Offensichtlich gelingt es der derzeitigen Vorstandschaft nicht, sich Satzungskonform zu verhalten.
Ich wünsche euch viel Kraft für euren weiteren Weg. Meine geistige Unterstützung habt ihr euch aber auf jeden Fall verdient.
Ach ja, noch zu einem kleinen Nachsatz an den werten Herrn Vorsitzenden des Kleintierzuchtverein Stammheim: es ist heutzutage üblich, sich in Foren ein Pseudonym anzueignen. Hier sollten Sie sich als Webmaster des KLZV Stammheim schon ein wenig über die Gepflogenheiten im Internet informieren.
Zu Ihrer Aussage:
Hier schmieren Tigerenten und kleine Pferdchen ihren persönlichen Müll
in die Öffentlichkeit (ohne Fachkompetenz).
(http://www.kleintierzuchtverein-stammheim.de/vereinsseite/download/aufklaerung_z151.pdf)
Welche Fachkompetenz können Sie Nachweisen? Wenn Sie dieselbige hätten, wäre es nicht dazu gekommen, dass Sie offensichtlich gegen die Satzung des Vereins verstoßen würden. Offensichtlich haben Sie den Blick zu Realität verloren, oder wie können Sie sich den ersten Satzungsverstoss mit dem Jahresbrief 2007 erklären? Sie haben hier ja deutlich gemacht, dass der Ausschuss einstimmig der Ansicht ist, dass nach dem neuen Vereins- u. Steuerrecht zukünftig alle Vereinsmodalitäten durch den Ausschuss zu erledigen sind. Hierzu wäre eine Satzungsänderung von Nöten gewesen, was ja offensichtlich nicht geschehen ist, das zum Thema Fachkompetenz, was bei Ihnen offensichtlich nicht gegeben ist.
Ich würde es begrüßen, wenn sich der Vereinsvorsitzende direkt im Forum dazu äußern würde.
LG
Tigerentchen
Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses klären zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. In eurem Fall die Mitgliedschaft.
Quelle: wikipedia
Da ein Schiedsspruch in den seltensten Fällen von den Gerichten gekippt wird, habt ihr meines Erachtens hier die besten Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Da hier die Satzungsverstösse offensichtlich sind, würde ich euch anschließend zu folgendem, weiterem Vorgehen raten:
Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Generalversammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder oder der in der Satzung hierfür bezeichnete geringere Teil in Textform unter Anführung des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt. Mitglieder, auf deren Verlangen eine Vertreterversammlung einberufen wird, können an dieser Versammlung mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Die Satzung kann Bestimmungen darüber treffen, dass das Rede- und Antragsrecht in der Vertreterversammlung nur von einem oder mehreren von den teilnehmenden Mitgliedern aus ihrem Kreis gewählten Bevollmächtigten ausgeübt werden kann.
(2) In gleicher Weise sind die Mitglieder berechtigt zu verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung einer Generalversammlung angekündigt werden. Mitglieder, auf deren Verlangen Gegenstände zur Beschlussfassung einer Vertreterversammlung angekündigt werden, können an dieser Versammlung mit Rede- und Antragsrecht hinsichtlich dieser Gegenstände teilnehmen. Absatz 1 Satz 3 ist anzuwenden.
(3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, kann das Gericht die Mitglieder, welche das Verlangen gestellt haben, zur Einberufung der Generalversammlung oder zur Ankündigung des Gegenstandes ermächtigen. Mit der Einberufung oder Ankündigung ist die gerichtliche Ermächtigung bekannt zu machen.
Vor allem zu Punkt 3 könntet ihr hier gleich mal euren Anwalt Fragen, wie dies durchzusetzen ist. Vielleicht kann das gleich bei der Gerichtsverhandlung mit erledigt werden.
Ich hoffe für euch, das ihr bei der Generalversammlung die Mehrheit bekommen werdet, den Vorstand / Ausschuss in ihre Schranken zu weisen und eine Vorstandschaft wählt, die der Satzung dienlich ist. Offensichtlich gelingt es der derzeitigen Vorstandschaft nicht, sich Satzungskonform zu verhalten.
Ich wünsche euch viel Kraft für euren weiteren Weg. Meine geistige Unterstützung habt ihr euch aber auf jeden Fall verdient.
Ach ja, noch zu einem kleinen Nachsatz an den werten Herrn Vorsitzenden des Kleintierzuchtverein Stammheim: es ist heutzutage üblich, sich in Foren ein Pseudonym anzueignen. Hier sollten Sie sich als Webmaster des KLZV Stammheim schon ein wenig über die Gepflogenheiten im Internet informieren.
Zu Ihrer Aussage:
Hier schmieren Tigerenten und kleine Pferdchen ihren persönlichen Müll
in die Öffentlichkeit (ohne Fachkompetenz).
(http://www.kleintierzuchtverein-stammheim.de/vereinsseite/download/aufklaerung_z151.pdf)
Welche Fachkompetenz können Sie Nachweisen? Wenn Sie dieselbige hätten, wäre es nicht dazu gekommen, dass Sie offensichtlich gegen die Satzung des Vereins verstoßen würden. Offensichtlich haben Sie den Blick zu Realität verloren, oder wie können Sie sich den ersten Satzungsverstoss mit dem Jahresbrief 2007 erklären? Sie haben hier ja deutlich gemacht, dass der Ausschuss einstimmig der Ansicht ist, dass nach dem neuen Vereins- u. Steuerrecht zukünftig alle Vereinsmodalitäten durch den Ausschuss zu erledigen sind. Hierzu wäre eine Satzungsänderung von Nöten gewesen, was ja offensichtlich nicht geschehen ist, das zum Thema Fachkompetenz, was bei Ihnen offensichtlich nicht gegeben ist.
Ich würde es begrüßen, wenn sich der Vereinsvorsitzende direkt im Forum dazu äußern würde.
LG
Tigerentchen
Gast- Gast
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Hallo an alle die dieses Forum besuchen.
Jetzt wurde Rainer hier auf dieser Seite hier gesperrt!?
Ich weiß nicht mehr ob es noch Sinn macht hier unsere ehrliche Meinung kund zu tun.
Ich fühle mich verarscht..................
Jetzt wurde Rainer hier auf dieser Seite hier gesperrt!?
Ich weiß nicht mehr ob es noch Sinn macht hier unsere ehrliche Meinung kund zu tun.
Ich fühle mich verarscht..................
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Hallo,
von wem wurde Rainer gesperrt??
Wer hat das veranlasst??
Gruss
Harry
von wem wurde Rainer gesperrt??
Wer hat das veranlasst??
Gruss
Harry
Harry- Admin
- Anzahl der Beiträge : 37
Anmeldedatum : 11.05.10
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Wer letztendlich dafür verantwortlich ist weiß ich natürlich nicht.
Wer hat die Rechte und die Möglichkeit dazu?
Der wird es wohl wissen.
Grüßle Udo
Wer hat die Rechte und die Möglichkeit dazu?
Der wird es wohl wissen.
Grüßle Udo
Cavallole- Anzahl der Beiträge : 7
Anmeldedatum : 22.05.11
Re: Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
Hallo an die die ehrlich ihre Meinung sagen!
Es ist hier nicht erwünscht eine klare Sprache zu sprechen/schreiben! Das Ihr das nicht kapiert
Ich kann so eine Seite leider nicht weiter mit unterstützen weil ich auch einer von denen bin die es nicht kapieren.
Das war der letzte Beitrag vom Futtermeister-Team
MFG an die die es nicht kapieren!
Es ist hier nicht erwünscht eine klare Sprache zu sprechen/schreiben! Das Ihr das nicht kapiert
Ich kann so eine Seite leider nicht weiter mit unterstützen weil ich auch einer von denen bin die es nicht kapieren.
Das war der letzte Beitrag vom Futtermeister-Team
MFG an die die es nicht kapieren!
Gast- Gast
Adieu
Also ich kann hier Sven nur beipflichten.
Hier wird Rainer aus dem Forum ausgeschlossen und der Admin Harry hat das nicht mal mitbekommen.
Also ich werde hier auch nichts mehr posten. Offene Meinungsäußerungen sind hier ja unerwünscht.
Damit unterstützt ihr indirekt das Fehlverhalten des KLZV Stammheim.
Den Verantwortlichen des Forums kann ich nur raten, löst das Forum auf!
Meinungsfreiheit Adieu.
Tigerentchen
Hier wird Rainer aus dem Forum ausgeschlossen und der Admin Harry hat das nicht mal mitbekommen.
Also ich werde hier auch nichts mehr posten. Offene Meinungsäußerungen sind hier ja unerwünscht.
Damit unterstützt ihr indirekt das Fehlverhalten des KLZV Stammheim.
Den Verantwortlichen des Forums kann ich nur raten, löst das Forum auf!
Meinungsfreiheit Adieu.
Tigerentchen
Gast- Gast
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
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Do 11 Apr 2013 - 13:28 von Harry
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Mo 7 Mai 2012 - 7:44 von Harry
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Mi 23 Nov 2011 - 14:45 von ostalb-hop
» Jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen
So 16 Okt 2011 - 10:24 von Gast
» OKTOBER 2011
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Fr 9 Sep 2011 - 19:51 von Gast
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So 4 Sep 2011 - 9:34 von Gast